Telefon: 0175 – 716 70 41

Unsere Philosophie

Die Struktur der Familie hat sich in den vergangenen Jahren verändert.
So gerne sich die Kinder im Alter um ihre Eltern/ Schwiegereltern kümmern möchten,
ist dies vielfach bedingt durch verschiedene Umstände leider nicht möglich.
Sei es das sich die Entfernung zwischen Eltern/ Schwiegereltern und den Kindern
sehr oft aus persönlichen und auch beruflichen Gründen vergrößert hat
oder die Kinder selbst sehr stark in ihrer eigenen Familie eingebunden sind,
so dass diese leider nicht so ihre Eltern unterstützen können
wie gerne gewünscht von beiden Seiten. 
Hier können wir, die Alltagshilfe Kühn, auf verschiedener Art sie unterstützen.
Sie können sowohl als Selbstzahler, privatversicherte Person oder
 gesetzlich versicherte Person unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Bei einem Pflegegrad erhalten sie bei uns mindestens 4 Stunden / monatlich Unterstützungsleistung* kostenfrei
Ab Pflegegrad 1 stehen ihnen  Entlastungsleistungen von monatlich 131 € von der Pflegekasse  zu.
Diese können sie für verschiedene Leistungen nutzen,
welche dazu dienen das Leben in ihren eigenen 4 Wänden so leicht
wie möglich zu gestalten.
Wir unterstützen sie mit folgenden Leistungen:
  •  Abhol- und Begleitservice
  • Abholen von Medikamenten, einlesen ihrer Versichertenkarte in ihrer Arztpraxis
  • In ihrem Namen Telefonate mit Behörden und Ämtern tätigen als auch schriftliche Angelegenheiten durchführen
  • Hilfe bei der Beantragung von Leistungen der Pflegekasse / Hausnotruf, etc.
  • Begleitung bei Spaziergängen oder beim einkaufen
  • Friedhofsbesuche und Hilfe bei der Grabbepflanzung
  • Vermittlung von Dienstleistern aller Art
  • Hilfe bei der Gartenpflege / Rasen mähen, etc.
  • Briefkasten leeren bei Krankenhaus- / Reha Aufenthalt
  • Fahrten zu Freunden und Familienangehörigen
 
Diese Aufzählung ist nur eine Auswahl an möglichen Hilfen, welche wir ihnen anbieten. 
Fragen sie uns einfach nach ihren Wünschen und wir finden bestimmt eine gute Lösung für sie.
Sofern sie es wünschen sind wir berechtigt direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Fahrtkosten innerhalb:
Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg fallen nicht für sie an.
Diese Fahrtkosten sind in den 4 Stunden kostenfreier Dienstleistung* eingeschlossen.
Sie gehen keine Vertragslaufzeit ein, sie können jederzeit den Service beenden ohne Kündigungsfrist
Wir als Alltagsbegleiter/ Alltagshelfer bieten keinerlei pflegerische Tätigkeiten an.
* Sofern sie die Entlastungsleistungen von 131 € noch nicht für andere Dienstleistungen nutzen, können sie hiermit unsere Leistungen abrechnen.
Des Weiteren können sie auch den monatlichen Betrag von 131 € ansparen und bis zum 30.Juni des darauf folgenden Jahres aufbrauchen, danach verfällt das Guthaben aus dem Vorjahr.
Telefon 0175- 71670 41 oder senden sie uns eine email:
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